• Fenster
  • Türen
  • Beschattung
  • Sicherheit
  • Über uns
  • Kontakt
august_dahm_foerderung_fuer_tueren_und_fenster_alles_zu_kfw.jpg

Energieeffizient Bauen und Sanieren

Mein Projekt starten

Mit August DAHM zur optimalen Förderung für neue Fenster und Türen

Sie haben beschlossen, neue Fenster oder Türen einbauen zu lassen, um von geringeren Energiekosten und einer schöneren Optik zu profitieren. Darüber hinaus möchten Sie im Idealfall auch von Fördermitteln profitieren. Doch die Suche nach förderfähigen Produkten und den entsprechenden Voraussetzungen kann sich als große Herausforderung erweisen. Es stellt sich die Frage, welche Gesamtlösung für Ihre Immobilie am besten geeignet ist und was alles gefördert werden kann.

Mit August DAHM stehen Ihnen kompetente Berater zur Seite, die Ihnen bei all diesen Fragen weiterhelfen. Wir finden für Sie die passende Strategie, damit Sie genau den Zuschuss für neue Fenster erhalten, der Ihnen zusteht. Kontaktieren Sie uns gerne für eine individuelle Beratung.

Allgemeines zur Förderung

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um eine Sanierung zu fördern, insbesondere wenn es um den Austausch von Fenstern geht. Die beiden wichtigsten staatlichen Förderinstitutionen in Deutschland sind das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), die Zuschüsse und günstige Kredite bundesweit bereitstellen.

Darüber hinaus gibt es oft regionale Förderprogramme von örtlichen Kommunen oder Städten, die auch den Fenstertausch unterstützen. Eine Liste bekannter regionaler Förderprogramme finden Sie weiter unten.

Eine weitere Möglichkeit der Förderung ist, die Kosten der Sanierung in der Einkommenssteuererklärung abzusetzen. Dies kann Steuern sparen und somit eine finanzielle Unterstützung bieten. Diese Förderung kann auch noch nach dem Einbau neuer Fenster beantragt werden. Bei größeren Sanierungen ist es empfehlenswert, einen Energieberater hinzuzuziehen, um festzustellen, ob die Maßnahmen förderfähig sind, die Bauarbeiten zu koordinieren und eine abschließende Qualitätskontrolle durchzuführen.

Für alle Förderoptionen im Zusammenhang mit Fenstern benötigen Sie einen zertifizierten Energieberater, der die BAFA-Förderung beantragt oder Ihnen eine Bescheinigung ausstellt, die für einen KfW-Kredit erforderlich ist. Ein Energie-Effizienz-Experte kann auch bestimmen, welche Förderungen für Ihre neuen Fenster in Frage kommen.

Unser Partner-Unternehmen, die OKNOPLAST Deutschland GmbH, begleitet Sie gerne durch den gesamten Sanierungsprozess.

Energieeffizient Sanieren (Kredit 151)

Das Programm fördert alle, die Wohnraum energetisch sanieren oder sanierten Wohnraum kaufen.

  • Förderfähig sind alle energetischen Maßnahmen, die zum KfW-Effizienzhaus-Standard führen.
  • Maßnahmenpakete, wie Heizungs- und Lüftungspaket.
  • Wärmedämmung von Dachflächen, Wänden, Keller- und Geschossdecken
  • Erneuerung der Fenster und Außentüren
  • Erneuerung oder Optimierung der Heizungsanlage
  • Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage
  • Baunebenkosten
  • Wiederherstellungskosten Beratungs-, Planungs- und Baubegleitungsleistungen
  • Baudenkmale
  • Umwidmung von Nicht-Wohngebäuden

Alternativ können Sie als Privatperson das Zuschussprogramm 430 wählen.

Wer wird gefördert?

Jeder, der eine Wohnimmobilie saniert oder Ersterwerber von saniertem Wohnraum.

Altersgerecht Umbauen (Kredit/Zuschuss 159/455)

Über das Programm Altersgerecht Umbauen werden vielfältige bauliche Maßnahmen zum Einbruchschutz gefördert.

Was wird gefördert?

  • Einbau und Nachrüstung einbruchhemmender Haus- und Wohnungseingangstüren (z. B. Türspione, Mehrfachverriegelungssysteme mit Sperrbügel, Einsteckschlösser, Gegensprechanlagen)
  • Einbau von Nachrüstsystemen für Fenster (z. B. Pilzkopfverriegelungen, drehgehemmte Fenstergriffe). Im Programm Energieeffizient Sanieren – Kredit/Zuschuss (Nr. 151/152/430) wird der Einbau einbruchsicherer Fenster, Balkon- und Terrassentüren gefördert.
  • Einbau einbruchhemmender Gitter und Rollläden
  • Einbau von Einbruchs- und Überfallmeldeanlagen (z. B. Kamerasysteme, Personenerkennung an Haus- und Wohnungstüren, intelligente Türschlösser mit personalisiertem Zutrittsrecht)
  • Baugebundene Assistenzsysteme (z. B. Bild-, Gegensprechanlagen), baugebundene Not- und Rufsysteme, Bewegungsmelder)

Bei allen Maßnahmen sind die technischen Mindestanforderungen einzuhalten. Die Arbeiten sind durch ein Fachunternehmen auszuführen.

Wie und in welchem Umfang wird gefördert?

Bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten einschließlich bestimmter Nebenkosten
 

Finanzierung als Kredit (Altersgerecht Umbau – Kredit 159)

  • maximaler Kreditbetrag 50.000 EURO pro Wohneinheit
  • Die Antragstellung erfolgt bei einem Finanzierungspartner Ihrer Wahl, bevor Sie mit dem Umbau beginnen.
     

Finanzierung als Zuschuss (Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss (455))

  • bis 6.250 EURO Zuschuss pro Wohneinheit bei Kombination von Maßnahmen Barrierereduzierung/Einbruchschutz
  • bis 1.500 EURO Zuschuss pro Wohneinheit ausschließlich für Maßnahmen zum Einbruchschutz
  • Stellen Sie Ihren Antrag direkt bei der KfW, bevor Sie mit dem Umbau beginnen.

Die Förderung ist die ideale Ergänzung zum Produkt Energieeffizient Sanieren als Kredit (151/152) oder Zuschuss (430). Privatpersonen können alternativ das Zuschussprogramm (455) wählen.

Wer wird gefördert?

Jeder, der in den Einbruchschutz einer bestehenden Wohnimmobilie investiert.

Energieeffizient Bauen (Kredit 153)

Dieses Förderprogramm steht für den Neubau oder Ersterwerb eines KfW-Effizienzhauses 55, 40 oder 40 Plus, und zwar

  • beim Neubau: (Bau- und Baunebenkosten (ohne Grundstückskosten) sowie die Kosten der Beratung, Planung und Baubegleitung.
  • beim Kauf: den Kaufpreis für das Wohngebäude (ohne Grundstückskosten)
  • Umwidmung unbeheizter Nicht-Wohngebäude, zum Beispiel Scheunen zu einem Wohngebäude.

Die Antragstellung muss vor dem Kauf oder vor Beginn der Baumaßnahme bei einem Finanzierungspartner Ihrer Wahl erfolgen.

Wer wird gefördert?

Jeder, der eine Wohnimmobilie baut oder Ersterwerber einer neu errichteten Wohnimmobilie.

Energieeffizient Sanieren – (Investitionszuschuss (Programm-Nr. 430))

Gefördert werden alle energetischen Maßnahmen die zum KfW-Effizienzhaus-Standard führen bzw. alle energetischen Einzelmaßnahmen, die den technischen Mindestanforderungen entsprechen.

Was wird gefördert?

  • Wärmedämmung der Außenwände, Dachflächen, Keller-/Geschossdecken
  • Erneuerung der Fenster und Türen
  • Erneuerung Heizung
  • Optimierung der Wärmeverteilung (bei bestehender Heizungsanlagen)
  • Einbau Lüftungsanlage
  • Baunebenkosten
  • Wiederherstellungskosten
  • Beratungs-, Planungs- und Baubegleitungsleistung

Auch die Sanierung eines Baudenkmals oder eines Gebäudes mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz ist förderfähig. Die Umbauung bestehender beheizter Nicht-Wohnflächen (z. B. Gewerbeflächen) zu Wohnraum wird ebenfalls bezuschusst.

Energieeffizient Bauen und Sanieren – (Baubegleitung (Zuschuss 431))

Die Förderung beinhaltet die professionelle Baubegleitung durch Sachverständige während der Sanierungsphase in Höhe von 50 % der Kosten (bis zu 4.000 Euro pro Vorhaben). Gilt nur in Kombination mit den Produkten Kredit 151/152, Zuschuss 430 und Kredit 153.


Nutzen Sie auch die Fördermittel des Staates. Denn Bund, Länder und Gemeinden stellen über verschiedene öffentliche Institutionen Fördermittel für Altbaumodernisierungen zur Verfügung. Detaillierte Informationen zu diesen Förderprogrammen erhalten Sie unter www.foerderdata.de oder direkt bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unter www.kfw.de.

Bitte beachten!

Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die hier aufgeführten Informationen der angegebenen Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.

ansprechpartner_august_dahm_tim_fuellbrandt.jpg

Ihr Ansprechpartner:

Tim Füllbrandt

0 23 31 - 98 69 0